ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DEFINITIONEN UND ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Zum Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

1.1.1. „Vereinbarung“ bezeichnet einen Dienstleistungsvertrag oder eine andere zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossene Vereinbarung. Gemäß dieser Vereinbarung erbringt der Dienstleister Dienstleistungen gegen eine Gebühr entsprechend dem Vertragsgegenstand und/oder überträgt das Eigentumsrecht oder die Rechte zur Nutzung des Arbeitsprodukts.

1.1.2. „Dienstleistungen“ sind Maßnahmen in Bezug auf:

  1. die Erstellung, Änderung oder Verbesserung von Software, Tools oder Modellen gemäß den Anforderungen des Kunden und in Übereinstimmung mit dem zwischen Kunde und Dienstleister geschlossenen Vertrag;

  2. Integration, Testen der entwickelten Software (Tools oder Modelle); 

  3. Zurücksetzen der entwickelten Software (Tools oder Modelle), Wartung, technische Unterstützung für die Software;

  4. Datenanalyse, Datenverarbeitung und Beratung im Bereich der Informationstechnologie und Datenanalyse;

  5. alle anderen zusätzlichen Dienstleistungen im Bereich der Informatisierung, deren Erbringung von den Vertragsparteien vereinbart wird;

  6. Audit der Geschäftsprozesse und Dienstleistungen des Kunden;

  7. technische Unterstützung für die Software.


1.1.3. „Dienstleister“ bezeichnet die Colobridge GmbH, eine nach deutschem Recht ordnungsgemäß gegründete und rechtsgültig existierende juristische Person mit Sitz an der Adresse Scharfe Lanke 109-131, 13595, Berlin, Deutschland, die Dienstleistungen unter der Marke „Beinf“.  

1.1.4. „Kunde“ bezeichnet jede juristische Person, die die Dienste des Dienstanbieters bestellt oder zu bestellen versucht. 

1.1.5. „Arbeitsprodukt“ bezeichnet alle Erfindungen, Ideen, Kreationen, Entdeckungen, Computerprogramme, Modelle, Quellcodes, urheberrechtlich geschützte Werke, Daten, Entwicklungen, Technologien, Entwürfe, Innovationen und Verbesserungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar oder urheberrechtlich geschützt sind oder nicht), Dokumentationen, alle Informationen und Materialien, einschließlich und ohne Einschränkung, die vom Dienstleister allein oder gemeinsam mit beteiligten Unterauftragnehmern während der Vertragslaufzeit gemäß dem vom Dienstleister akzeptierten Auftrag des Kunden gemacht, erdacht, geschaffen, geschrieben, entworfen oder entwickelt werden

1.1.6. „Kundendaten“ bezeichnet alle Daten und Metadaten, die als Ergebnis der Tätigkeit des Kunden und/oder der Verbraucher seiner Dienstleistungen gesammelt, verwendet, verarbeitet, gespeichert, produziert, abgeleitet oder erzeugt werden, einschließlich personenbezogener Daten sowie Kategorien, Dashboards, Werbe- und Marketingdaten, Backend-Daten der Verbraucher usw., die vom Kunden oder mit seiner Hilfe bereitgestellt werden.

1.1.7. „Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen über eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung einer Kennung wie z. B. Name, Kennnummer, Standortdaten, Online-Kennung oder durch Zuordnung zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

1.1.8. „Dokumentation“ bezeichnet alle Dateien in Papier- oder elektronischer Form, Benutzerhandbücher und alle anderen schriftlichen (auch elektronischen) Materialien, die sich auf das Arbeitsergebnis beziehen, einschließlich Materialien, die für dessen Entwurf und Herstellung nützlich sind (z. B. Logikhandbücher, Ablaufdiagramme, Funktionsprinzipien, Visualisierungen, Anweisungen, Berichte). 

1.1.9. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf den Vertragsgegenstand oder den Kunden oder dessen Kunden beziehen, sowie alle Kopien und abgeleiteten Werke und alle Rechte an geistigem Eigentum; alle Entwürfe, Konzepte, wissenschaftlichen, algorithmischen und strukturellen Informationen; Informationen geschäftlicher und kommerzieller Art (z. B. Finanz- und Marketinginformationen) der Parteien sowie Informationen über Pläne für Forschung, Entwicklung, neue Produkte, Marketing und Verkauf, Geschäftspläne, Budgets und unveröffentlichte Finanzberichte, Preisstrategien, Lizenzen, Preise und Kosten, Lieferanten und Kunden, die von einer anderen Partei in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium offengelegt werden, einschließlich in schriftlicher, physischer, digitalisierter, mündlicher oder visueller Form. Alle vertraulichen Informationen gehören der offenlegenden Partei, sind vertraulich und stellen das Geschäftsgeheimnis der offenlegenden Partei dar. Kundendaten sind ebenfalls vertrauliche Informationen. 


1.1.10. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Warenzeichen, Geschäftsbezeichnungen und Domainnamen, Rechte an der Aufmachung, den Firmenwert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung zu klagen, Rechte an Mustern und Modellen, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sowie einschließlich aller Anmeldungen und Rechte zur Beantragung und Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung dieser Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität dieser Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.

1.1.11. „Unterauftragnehmer“ sind alle juristischen oder natürlichen Personen, die vom Dienstleister an der Erbringung der Dienstleistungen oder der Ausführung von Arbeiten beteiligt sind, die für die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags relevant sind.   


1.1.12. „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung. 

1.1.13. „Partei“ bezieht sich auf den Dienstanbieter oder den Kunden, zusammenfassend als „Parteien“. 


1.2. TDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen durch den Anbieter an den Kunden und umfassen alle Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.  


1.3. Die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist hiermit ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.


1.4. Die AGB gelten für die Beziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der AGB und des Vertrages haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang. 


1.5. Eventuelle Abweichungen der vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 

2. AUFTRAGSERTEILUNG UND ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG

2.1. Der Dienstleister erbringt für den Kunden die Dienstleistungen, die der Kunde mittels der vom Dienstleister angenommenen Aufträge verlangt. Der Kunde verpflichtet sich, für diese Dienstleistungen zu bezahlen. Die Parteien einigen sich durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die konkreten Dienstleistungen, Preise und die Bedingungen ihrer Erbringung. Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen können gestellt werden per:

  1. E-Mail an die folgenden Adressen:

  2. Telefon:

  3. Ausfüllen des Formulars auf der Website. 

2.2. Eine Anfrage (Bestellung) des Kunden für die Dienstleistungen stellt keine verbindliche Verpflichtung für die Parteien dar, es sei denn: 

  • die Parteien schließen eine schriftliche Vereinbarung; und

  • der Auftrag wird vom Dienstanbieter ausdrücklich angenommen. 

2.3. Der Dienstleister ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistungen einzusetzen. Der Dienstleister trägt die volle Verantwortung für die Handlungen und Leistungen dieser Subunternehmer, wie für seine eigenen.

2.4. Für die Erbringung der Dienstleistungen sollte der Kunde dem Dienstleister zusammen mit der Anfrage Daten oder einen Zugang (die vertrauliche Informationen enthalten können) zur Verfügung stellen, die für die Bewertung des Umfangs der Dienstleistungen auf eine von den Parteien speziell vereinbarte Weise erforderlich sind (z. B. durch die Verwendung von Cloud-Speichern oder anderen Systemen).  


2.5. Auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Informationen über den Umfang der vom Kunden benötigten Dienstleistungen und Arbeitsprodukte unterbreitet der Dienstleister dem Kunden ein kommerzielles Angebot, in dem die Dienstleistungsgebühr und die ungefähren Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen angegeben sind. Nimmt der Kunde das kommerzielle Angebot für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister an, schließen die Parteien den Vertrag ab. Mit dem Abschluss des Vertrages bilden die vorliegenden AGB einen integralen Bestandteil des Vertrages. 


2.6. Die Frist für die Erbringung der Dienstleistungen wird von den Parteien vereinbart oder vom Dienstleister bei der Übermittlung des Geschäftsangebots an den Kunden festgelegt.

3. SORGFALT UND ZUSAMMENARBEIT

3.1. Der Dienstleister wird sich bei der Erbringung der Dienstleistungen nach besten Kräften bemühen und die Dienstleistungen mit Sorgfalt erbringen.

3.2. Der Dienstleister antwortet unverzüglich auf alle angemessenen und rechtmäßigen Anfragen, die der Kunde an den Dienstleister richtet, und stellt ihm alle Informationen und Ratschläge in Bezug auf den Fortschritt der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung.

3.3. Die Parteien schließen den Vertrag als unabhängige Unternehmer ab, und nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft, eine Agentur oder ein anderes Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien entsteht. Die Parteien schließen den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, nicht aber im Verhältnis zu Verbrauchern.

 3.4. Keine Vertragspartei ist befugt, für die andere Vertragspartei finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen einzugehen oder im Namen der anderen Vertragspartei finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen einzugehen, es sei denn, die andere Vertragspartei hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder es ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen.

3.5. Der Dienstleister stellt sicher, dass die Dienstleistungen während der Laufzeit von einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern des Kunden oder von Unterauftragnehmern, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind, erbracht werden, die:

  1. in gleichem Maße an der Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind wie der Diensteanbieter;

  2. für die von ihnen zu übernehmende Rolle angemessen qualifiziert und erfahren sind;

  3. in Übereinstimmung mit allen geltenden Regeln und Vorschriften handeln;  

  4. die Kundendaten, einschließlich des erlaubten Zugriffs auf diese Daten und vertraulichen Informationen, nur zum Zweck der Erbringung der betreffenden Dienstleistungen und für keine anderen Zwecke verwenden;

  5. nicht versuchen, ohne die vorherige Genehmigung des Kunden auf Kundendaten zuzugreifen.

3.6. Soweit der Dienstleister verbindliche Fristen für die Erbringung von Leistungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Unmöglichkeit der Leistung), wird der Dienstleister den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Termin für die Erbringung der Leistung mitteilen. Ist die Erfüllung innerhalb der neuen Frist nicht möglich, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Als Gegenleistung für die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen zahlt der Kunde an den Dienstleister eine von den Parteien im Vertrag vereinbarte Vergütung, die vom Umfang der vom Kunden bestellten Dienstleistungen abhängt (im Folgenden „Vergütung“).

4.2. Der Dienstleister erbringt die Dienstleistungen auf der Grundlage einer teilweisen Vorauszahlung, es sei denn, dass der Vertrag etwas anderes vorsieht. 

4.3. Die Vertragswährung und die Zahlungswährung ist Euro.

4.4. Die Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Dienstleisters zu den im jeweiligen Vertrag angegebenen Bedingungen.

4.5. Vorbehaltlich der Bedingungen des jeweiligen Vertrages sind die regelmäßig erbrachten Dienstleistungen (wie z.B. technische Unterstützung oder Wartung der Software des Kunden oder andere regelmäßige Dienstleistungen) vom Kunden an den Dienstleister innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

 4.6. Alle Bankspesen, Gebühren (einschließlich der Gebühren von Korrespondenzbanken) im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung sind vom Kunden zu tragen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

5. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND GEHEIMHALTUNG

5.1. Vertrauliche Informationen. 

  1. Die Parteien verpflichten sich hiermit, vertrauliche Informationen, die von der anderen Partei offengelegt wurden, nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an andere Personen oder Einrichtungen mit Ausnahme des eigenen Personals weiterzugeben oder zugänglich zu machen oder sie für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden oder sich einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der anderen Partei zu verschaffen.

  2. Die empfangende Vertragspartei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Vertragspartei keine vertraulichen Informationen schriftlich oder mündlich an andere Personen als die Direktoren, Mitarbeiter und professionellen Berater weitergeben, die die vertraulichen Informationen zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen notwendigerweise erhalten und berücksichtigen müssen, und stellt sicher, dass diejenigen, an die die vertraulichen Informationen weitergegeben werden, die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen in jeder Hinsicht beachten und einhalten, als wären sie selbst Vertragspartei.

  3. Die empfangende Partei schützt die vertraulichen Informationen in gleicher Weise wie ihre eigenen vertraulichen Informationen.

  4. Die Vertragsparteien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung keiner anderen Person als den Geschäftsführern, Angestellten und professionellen Beratern, die im Rahmen ihrer Aufgaben notwendigerweise davon Kenntnis haben müssen, offenlegen, es sei denn, es besteht eine Beziehung zwischen den Vertragsparteien. 

  5. Die empfangende Partei kann gesetzlich verpflichtet sein, vertrauliche Informationen an Regulierungsbehörden weiterzugeben, die gesetzlich befugt sind, solche Informationen zu erhalten. In diesem Fall unterrichtet die empfangende Vertragspartei die offenlegende Vertragspartei unverzüglich über das Ersuchen der Behörde oder übermittelt eine Kopie des Ersuchens, soweit dies nicht nach geltendem Recht verboten ist. Die empfangende Vertragspartei arbeitet mit der offenlegenden Vertragspartei zusammen, um eine angemessene Schutzanordnung oder geeignete Abhilfemaßnahmen zu erwirken. Falls eine Offenlegung erfolgt, ist diese auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, damit die empfangende Vertragspartei ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann. 

  6. Die empfangende Vertragspartei kennzeichnet alle materiellen vertraulichen Informationen als „vertraulich“. Alle immateriellen vertraulichen Informationen werden als solche gekennzeichnet und behandelt. 

  7. Die empfangende Vertragspartei erwirbt keine Rechte an vertraulichen Informationen, einschließlich Rechte an geistigem Eigentum.

  8. Vertrauliche Informationen gelten als ausschließliches Eigentum der offenlegenden Partei und dürfen nur für die Erfüllung des Vertrags verwendet werden.  

  9. Auf Verlangen der offenlegenden Vertragspartei gibt die empfangende Vertragspartei alle vertraulichen Informationen und/oder Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten und sich im Besitz oder unter der Kontrolle der offenlegenden Vertragspartei befinden, zurück und vernichtet alle wesentlichen Kopien, die solche vertraulichen Informationen enthalten.

  10. Nach einer solchen Übergabe darf die empfangende Vertragspartei weder solche Materialien oder Kopien davon noch solche körperlichen Gegenstände zurückbehalten.

5.2. Kundendaten. 

Der Kunde stellt dem Dienstleister Kundendaten oder Zugang zu diesen Daten zur Erbringung der Dienstleistungen unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

  1. Der Dienstleister behandelt die Kundendaten vertraulich, wie in Abschnitt 5.1 dieser Vereinbarung vorgesehen.

  2. Der Kunde ist allein für die Richtigkeit der Kundendaten verantwortlich. Der Dienstleister ist nicht für den Inhalt der Kundendaten verantwortlich, auch nicht, wenn diese die Rechte Dritter verletzen.

  3. Der Kunde garantiert, dass er im Besitz der Kundendaten ist und diese auf der Grundlage der geltenden Gesetze (einschließlich der Anforderungen bzgl. des Schutzes personenbezogener Daten, falls vorhanden) verarbeitet, und dass der Kunde über die Rechte und alle Genehmigungen für die Bereitstellung dieser Kundendaten an den Dienstanbieter verfügt.

  4. Der Dienstleister und/oder etwaige Unterauftragnehmer behalten oder erwerben keine Rechte und/oder Titel an den Kundendaten.

  5. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, Kundendaten oder den Zugang zu diesen Daten an Dritte zu übertragen, mit Ausnahme von Unterauftragnehmern, die mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt sind.

  6. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für den Verlust von Kundendaten oder die Verletzung der Vertraulichkeit, wenn dies durch Fahrlässigkeit des Kunden, seiner verbundenen Parteien und anderer vom Kunden beauftragter Dritter, anderer Dienstleister (z. B. Cloud-Speicheranbieter oder andere Systeme (Anwendungen oder Tools), die vom Kunden für die Speicherung der Kundendaten oder deren Übertragung an den Dienstleister verwendet werden, geschieht. 

5.3. Arbeitsprodukt. Der Dienstleister gewährt dem Kunden das Recht, die Arbeitsprodukte gemäß Ziffer 5.5 zu nutzen. Der Kunde kann nach eigenem, absolutem und uneingeschränktem Ermessen Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen an den Arbeitsergebnissen vornehmen, wenn diese dem Kunden ausschließlich für seinen persönlichen Gebrauch überlassen werden.

5.4. Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Parteien, die zur Erbringung der Dienstleistungen beitragen oder anderweitig beteiligt sind, solche Vereinbarungen mit dem Dienstleister abschließen oder dem Kunden anderweitig das Recht zur Nutzung des Arbeitsprodukts einräumen, wie hier angegeben.

5.5. Vorbehaltlich der von den Parteien im Vertrag vereinbarten Bedingungen gewährt der Dienstleister dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz für die Rechte an geistigem Eigentum für das Arbeitsprodukt, die dem Kunden die folgenden Rechte gewährt:

  1. das Recht zur Nutzung des Arbeitsprodukts durch den Kunden;

  2. die Vervielfältigung des Arbeitsprodukts;

  3. die öffentliche Vorführung und Ausstellung des Arbeitsprodukts;

  4. die Erstellung von Versionen, Anpassungen, Arrangements und ähnlichen Änderungen des Arbeitsprodukts für die persönliche Nutzung durch den Kunden;

  5. die Einbeziehung des Arbeitsprodukts als Teil anderer Gegenstände des geistigen Eigentums.

5.6. TBeendigungswirkung. Nach Beendigung der Vereinbarung ist der Dienstleister verpflichtet, innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Datum der Beendigung der Vereinbarung:

  1. dem Kunden alle vertraulichen Informationen einschließlich aller Kundendaten zurückzugeben, die er im Rahmen des Vertrags direkt oder indirekt im Namen und/oder auf Kosten des Kunden erhalten oder erworben hat.

  2. mit Erlaubnis des Kunden vertrauliche Informationen oder Kundendaten, wie vom Kunden ausdrücklich angegeben, zu vernichten, wenn eine Rückgabe nicht durchführbar ist.

5.7. Fortbestand. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt 5 gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung, sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben.

6. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT

6.1. Datenschutz. Bei der Erbringung der Dienstleistungen kann der Dienstleister personenbezogene Daten in Form von Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person erhalten, die vom Kunden kontrolliert oder verarbeitet werden. Der Dienstleister garantiert, dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung oder versehentlichen Verlust, Änderung, unbefugte Offenlegung oder Zugriff sowie angemessene Sicherheitsprogramme und -verfahren getroffen hat, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den personenbezogenen Daten haben und dass alle Personen, denen er den Zugang zu den personenbezogenen Daten gestattet, die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten respektieren und wahren.

6.2. Der Kunde garantiert, dass er die personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Gesetzen verarbeitet, dass er über alle Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung oder „DSGVO“) verfügt, einschließlich der Übermittlung von Daten an den Dienstleister, und dass er alle Anforderungen der DSGVO (falls zutreffend) einhält bzw. die Rechte der betroffenen Person ordnungsgemäß einhält.  

6.3. Der Dienstleister verarbeitet die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten anderer Datensubjekte als Teil von Kundendaten, einschließlich der personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des Kunden, gemäß der Datenschutzrichtlinie unter der Adresse: https://www.beinf.ai/privacy-policy.

6.4. Wenn der Dienstleister aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen zum Datenverarbeiter von personenbezogenen Daten wird, die vom Kunden kontrolliert werden, wird der Dienstleister diese personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden verarbeiten, es sei denn, er ist aufgrund geltender Gesetze dazu verpflichtet. Der Dienstleister gewährt nur Zugang zu den im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten für Personen, die der Autorität des Dienstleisters unterstehen und an die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, und nur in dem jeweils nötigen Umfang. 

6.5. Interne Übermittlungen personenbezogener Daten dürfen nur in Übereinstimmung mit Kapitel V der DSGVO erfolgen.

7. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DIESER VEREINBARUNG

7.1. Laufzeit der Vereinbarung.  Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anderes angegeben, beginnt die Vereinbarung am Tag ihrer schriftlichen Unterzeichnung und gilt für einen Zeitraum von einem Jahr (der Anfangszeitraum), der sich automatisch um jeweils ein Jahr verlängert (jeder Verlängerungszeitraum), sofern nicht von einer der Vertragsparteien 30 Tage vor Ablauf des Anfangszeitraums oder vor Ablauf jedes Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

7.2. Beendigung. Das Abkommen kann von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig schriftlich gekündigt werden. 

7.3. Bei Beendigung der Vereinbarung liefert der Dienstleister unverzüglich alle Arbeitsprodukte an den Kunden (unabhängig davon, ob sie vollständig oder unvollständig sind), wie in Abschnitt 5.7 dargelegt.

8. ENTSCHÄDIGUNG

8.1. Der Dienstleister haftet allein für den Kunden sowie seine Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten und stellt diese von allen Ansprüchen, Klagen, Urteilen oder Klagegründen frei, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, sofern diese Klagen aus den vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen resultieren oder sich daraus ergeben. 

8.2. Der Kunde haftet allein und hält den Dienstleister, seine Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten schadlos von allen Ansprüchen, Klagen, Urteilen oder Klagegründen, die von Dritten gegen den Dienstleister erhoben werden, sofern diese Klagen aus der Verwendung von Kundendaten oder der Erfüllung der Anweisungen und Anforderungen des Kunden, die der Kunde dem Dienstleister zur Verfügung gestellt hat, resultieren oder sich daraus ergeben.

8.3. Jede Partei verteidigt die andere Partei, ihre Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten, hält sie schadlos und entschädigt sie für alle Verluste oder Schäden, die sich aus falschen Angaben oder der Nichterfüllung von Zusicherungen, Verpflichtungen, Zusagen oder Vereinbarungen seitens dieser Partei ergeben, sowie für alle Handlungen, Prozesse, Verfahren, Forderungen, Beurteilungen, Strafen, Urteile der oder gegen die andere Partei, die sich auf die Aktivitäten der Partei beziehen oder daraus resultieren. Die jeweilige Partei trägt die damit verbundenen angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Ausgaben.

9. ANTI-KORRUPTION UND -BESTECHUNG

9.1. Jede Vertragspartei garantiert der anderen, dass sie während der Laufzeit des Abkommens jederzeit alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten wird und dass sie die im Rahmen des Abkommens bereitgestellten Mittel nicht für Aktivitäten verwenden wird, die nach den Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder anderen anwendbaren Gesetzen verboten sind. Des Weiteren wird sie keine Gelder, die sie im Rahmen des Abkommens erhält, einer Person, Organisation oder Einrichtung zur Verfügung stellen, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder in anderen anwendbaren Sanktionsgesetzen als Ziel eines Einfrierens von Vermögenswerten benannt ist oder anderweitig restriktiven Maßnahmen unterliegt.

10. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

10.1. Der Dienstanbieter versichert und garantiert, dass:

  1. es sich um ein ordnungsgemäß gegründetes/eingetragenes Unternehmen handelt, das nach den Gesetzen des Ortes seiner Gründung/eingetragenen Gesellschaft rechtsgültig existiert und in gutem Zustand ist;

  2. es über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse, finanziellen Kapazitäten und Vollmachten verfügt, um seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und zu liefern;

  3. es alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält und alle geltenden Genehmigungen, Rechte und Lizenzen einholt, die im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.

10.2. Der Kunde versichert und garantiert, dass:

  1. Er/sie über alle erforderlichen Befugnisse, finanziellen Möglichkeiten und Vollmachten verfügt, um die Verpflichtungen aus dem Vertrag auszuführen, zu liefern und zu erfüllen;

  2. er/sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhält und alle anwendbaren Genehmigungen, Rechte und Lizenzen einholt, die im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind;

  3. die Erbringung der Dienstleistungen und alle anderen Arbeiten, die der Dienstleister im Rahmen dieses Vertrages unter Verwendung der Kundendaten und gemäß den Anforderungen des Kunden durchführt, keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich der Anforderungen von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Eigentumsrechten.​

11. VERSCHIEDENES

11.1. Trennbarkeit. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar erweisen, so wird sie von den Parteien im Wege der Vereinbarung angepasst und nicht aufgehoben, um die Absicht der Parteien so weit wie möglich zu verwirklichen. In jedem Fall bleiben alle anderen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang gültig und durchsetzbar.

11.2. Mitteilungen. Alle Mitteilungen und Aufforderungen, die gemäß diesen AGB und der Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, müssen in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen und gelten wie folgt als erfolgt: (a) in Bezug auf Mitteilungen, die per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel übermittelt werden, an dem Tag, an dem der Empfänger den Erhalt durch eine Antwort bestätigt hat (wobei eine automatische Antwort nicht inbegriffen ist), oder (b) in Bezug auf Mitteilungen, die persönlich oder per Kurier zugestellt werden, an dem Tag, an dem sie eingegangen sind.

11.3. Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, eine der Bestimmungen dieser AGB oder irgendwelche Rechte in Bezug auf diese durchzusetzen, kann in keiner Weise als Verzicht auf diese Bestimmungen oder Rechte angesehen werden. Der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen diese AGB kann nicht als Verzicht auf einen anderen früheren oder späteren Verstoß gewertet werden.

11.4. Keine Drittbegünstigten. Diese AGB sind verbindlich und kommen ausschließlich den Parteien (und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern) zugute, sobald die Parteien den Vertrag abgeschlossen haben. Die vorliegenden AGB bezwecken nicht, Dritten Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art zu übertragen.

11.5. Zuweisung. Die Vertragsparteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen (mit Ausnahme der Beauftragung von Unterauftragnehmern zur Erfüllung des Vertrags).

11.6. Änderungen. Der Dienstleister hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderungen der AGB zusammen mit der Angabe des Datums des Inkrafttretens werden dem Kunden nach der Wahl des Dienstleisters per Post, E-Mail oder per Kurier zugestellt. Falls das Datum des Inkrafttretens der geänderten AGB nicht in der oben genannten Weise angegeben ist, wird angenommen, dass die geänderten AGB 30 Kalendertage nach ihrem Erhalt durch den Kunden in Kraft treten. Die Änderung der AGB hat keinen Einfluss auf die Dienstleistungsgebühr, die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen und alle anderen Bedingungen, die von den Parteien in einem speziellen Vertrag vereinbart wurden. 

12. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

12.1. Geltendes Recht. Diese AGB und der auf ihrer Grundlage geschlossene Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Englisch.

12.2. Gerichtsbarkeit. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertrag mit dem Kunden oder seiner Auslegung ergeben, werden ausschließlich vom Amtsgericht Charlottenburg in Berlin entschieden, soweit nicht vom anwendbaren Recht anders bestimm.